Online-Konfigurator
Herzlich Willkommen beim Online-Konfigurator! Hier können Sie sofort online Ihren Vorsorgeauftrag sowie Ihre Sorgerechtsverfügung, falls Sie minderjährige Kinder haben, erstellen.
Um was geht es?
Was ist ein Vorsorgeauftrag?
Der Vorsorgeauftrag wurde in der Schweiz mit dem Inkrafttreten des “Erwachsenenschutzrechts” im Jahr 2013 ins Leben gerufen. Mit einem Vorsorgeauftrag können Sie andere Personen bevollmächtigen, Sie rechtlich zu vertreten für den Fall, dass Sie hierzu nicht mehr selbst in der Lage sind. Sie haben also die Möglichkeit, frühzeitig selbst zu bestimmen, wer sich in der Situation Ihrer Urteilsunfähigkeit um Ihre Angelegenheiten kümmern soll. Auf diese Weise können Sie sicherstellen, dass Ihre Wünsche respektiert werden und dass das Einwirken der Erwachsenenschutzbehörde auf das Minimum beschränkt wird.
Wer braucht einen Vorsorgeauftrag?
Jeder Mensch, der volljährig und urteilsfähig ist und Wohnsitz in der Schweiz hat.
Das Ziel dabei ist es, die Selbstbestimmung für die Fälle zu garantieren, in denen man aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls seine Urteilsfähigkeit verlieren könnte. Ohne Vorsorgeauftrag kann zwar der Ehepartner oder eingetragene Partner eine Vertretungsrolle übernehmen, allerdings ist diese durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) eingeschränkt. Bei alleinstehenden Personen übernimmt die KESB die Vertretungsrolle von Beginn an und kann selbstständig einen Beistand für die urteilsunfähige Person bestimmen.
Sie brauchen einen Vorsorgeauftrag, wenn:
- Sie möchten, dass Ihr Ehegatte oder Ihr eingetragener Partner Sie in allen möglichen Belangen vollständig und uneingeschränkt vertreten können soll.
- Sie die Ausübung des Vertretungsrechts nicht Ihrem Ehegatten oder eingetragenen Partner, sondern einer anderen Person übertragen möchten.
- Sie im Konkubinat leben, geschieden, verwitwet oder ledig sind und keine von der Behörde initiierte Beistandschaft wünschen.
Wen kann ich für meine Vertretung beauftragen?
Im Vorsorgeauftrag können Sie natürliche als auch juristische Personen (Unternehmen oder Organisationen) beauftragen. Es ist ebenfalls möglich, Ersatzpersonen zu bestimmen und auf diese Weise vorzusorgen, falls die beauftragte Person Ihre Aufgabe nicht wahrnehmen kann oder will.
Voraussetzungen für die Gültigkeit?
Sie haben zwei Möglichkeiten, Ihren Vorsorgeauftrag gültig zu errichten:
- Sie können das generierte Dokument vollständig von Hand abschreiben, datieren und unterzeichnen oder
- Sie können einen Beurkundungstermin bei einem Notar wahrnehmen und das generierte Dokument beurkunden lassen. Die Beurkundung kostet Sie beim Partnernotar in Cham CHF 200 zzgl. MwSt. Im Anschluss an die Erstellung des Dokuments können Sie direkt online einen Termin vereinbaren.
Wo kann ich meinen Vorsorgeauftrag speichern und hinterlegen?
Sofern sich Ihr Wohnsitz in einem der nachfolgenden Kantone befindet, haben Sie die Möglichkeit, das Dokument bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde an Ihrem Wohnsitz zu deponieren: AR, AI, BS, GL, GR, OW, SH, TG, UR, ZH. Im Kanton AG ist es das Familiengericht, im Kanton BL die Zivilrechtsverwaltung, in NW die Wohnsitzgemeinde und in SG das Amtsnotariat. Die Behörde nimmt das Dokument entgegen und verlangt dafür eine Gebühr.
Sie können das Dokument auch privat in Ihren wichtigen Unterlagen aufbewahren. Wichtig ist, dass die Auffindbarkeit durch die beauftragten Personen gewährleistet ist.
Was ist eine Sorgerechtsverfügung?
In einer Sorgerechtsverfügung können Sie den Wunsch anbringen, welche Vertrauensperson sich als Beistand oder Beiständin nach Art. 401 ZGB um Ihre minderjährigen Nachkommen kümmern soll, falls ein Ereignis eintreten sollte, das bei Ihnen als alleinige sorgeberechtigte Person oder bei beiden sorgeberechtigten Personen zu einer Urteilsunfähigkeit oder zum Todesfall führen würde. Das Erstellen der Sorgerechtsverfügung kann gleichzeitig bei Erstellung des Vorsorgeauftrags oder separat mit dem Konfigurator erfolgen und die generierte Vorlage kostet Sie CHF 49 zzgl. MwSt. Die Vorlage können Sie im Anschluss selbst ausdrucken und unterzeichnen. Diese ist auch jederzeit von Ihnen abänderbar.
Eignet sich der Online-Konfigurator für mich?
Die Fragen, welche Sie mit dem Konfigurator beantworten, führen Sie zu einer Vorlage in deutscher Sprache, die schweizweit eine gute und rechtsgültige Grundlage bietet. Diese erhebt aber insofern keinen Anspruch auf Vollständigkeit, da komplexere Aspekte nicht standardmässig abgehandelt werden können. Der Generator ist so konzipiert, dass er automatisch bemerkt, sobald Ihre individuelle Ausgangslage und Konstellation noch weitere Formulierungen bedarf und macht Sie entsprechend darauf aufmerksam. In dem Fall werden Sie durch mich im Anschluss an die Erstellung telefonisch kontaktiert (15 Minuten Rechtsberatung kostenlos). Die Vorlagen wurden in dankbarer Zusammenarbeit mit dem Rechtsanwalt und Notar, Patrik Hiltbrunner, erarbeitet. Er nimmt bei Wunsch auch die Beurkundung des Vorsorgeauftrags vor.
Schritt 1: Fragebogen ausfüllen
Folgen Sie Schritt für Schritt dem Konfigurator und beantworten Sie die Fragen. Am besten legen Sie Ihre ID oder Ihren Pass bereit, überlegen sich vorgängig, wen Sie beauftragen möchten und haben die Personalien dieser Personen zur Hand.
Schritt 2: Onlinebezahlung
Vor Abschluss bezahlen Sie direkt über PayPal. Die Kosten pro Vorsorgeauftrag betragen CHF 139 zzgl. MwSt. und pro Sorgerechtsverfügung CHF 49 zzgl. MwSt.
Schritt 3: Download Ihrer Dokumente
Nach Abschluss und Bezahlung erhalten Sie Ihre Dokumente per E-Mail zugestellt und können diese als PDF-Datei öffnen.
Schritt 4: Beurkundung oder handschriftliche Abschrift
Der generierte Vorsorgeauftrag können Sie entweder anlässlich des gewünschten und direkt über den Konfigurator vereinbarten Termins beim Notar in Cham beurkunden lassen oder Sie schreiben die Vorlage von Anfang bis Ende von Hand ab, datieren und unterzeichnen das Dokument. Die Sorgerechtsverfügung können Sie selbst ausdrucken, datieren und unterzeichnen.
Schritt 5: Individuelle Rechtsberatung
Bleiben bei Ihnen nach Erstellung der Dokumente Fragen offen oder merken Sie, dass der Generator Ihre Situation nicht vollständig erfassen kann, dann nehmen Sie mit mir unter 044 586 06 42 oder [email protected] Kontakt auf. Bei gewissen Antworten erhalten Sie allenfalls den Hinweis, dass ich Sie nach erfolgtem Bestellvorgang zur individuellen Beratung telefonisch kontaktieren werde. Die telefonische Rechtsberatung ist im Rahmen von 15 Minuten kostenlos. Eine weitergehende Beratung oder Ergänzung von Dokumenten wird zum Stundenansatz von CHF 280 zzgl. MwSt. verrechnet.
Hier finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Kontaktieren Sie mich
Erbrechtsberatung Rickli
Schaffhauserstrasse 108
8180 Bülach
Gebäude "Im Guss", Eingang beim Coop, im 2. Stock
Termine nach Vereinbarung - persönlich oder online.
Parkplätze vor dem Haus vorhanden. Da meist gut besetzt, ein paar Minuten mehr einplanen.
Termine nach vorgängiger Absprache auch in Zürich möglich.
044 586 06 42
[email protected]