Patientenverfügung
Mit dem Aufsetzen einer Patientenverfügung wahren Sie Ihre Selbstbestimmung in Bezug auf medizinische Massnahmen.
Das Festhalten Ihrer Wünsche soll schriftlich erfolgen. Ich halte mich jeweils an die Formulare der FMH.
https://www.fmh.ch/dienstleistungen/recht/patientenverfuegung.cfm
Die Aktualisierung des Dokuments ist alle zwei Jahre empfehlenswert.
Die Patientenverfügung kann beim Hausarzt oder bei der Vertrauensperson hinterlegt werden. Das Gesetz sieht auch die Eintragung auf der Krankenversichertenkarte vor.
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Erbrechtsberatung Rickli
Schaffhauserstrasse 108
8180 Bülach
Gebäude "Im Guss", Eingang beim Coop, im 2. Stock
Termine nach Vereinbarung - persönlich oder online.
Parkplätze vor dem Haus vorhanden. Da meist gut besetzt, ein paar Minuten mehr einplanen.
Termine nach vorgängiger Absprache auch in Zürich möglich.
044 586 06 42
[email protected]