Schritte bis zur Erbteilung

Checkliste Schritte bis zur Erbteilung

Welche Schritte sind zu erledigen, bis das Erbe geteilt werden kann? Die nachfolgende Checkliste gibt Ihnen einen ersten Überblick:

Bestattungswünsche
Allfällige von der verstorbenen Person hinterlassene Bestattungswünsche sind aufzusuchen und zu berücksichtigen. Die Wünsche können sich unter anderem zu Hause befinden, beim Willensvollstrecker oder beim Bestattungsamt bzw. der Gemeinde des Wohnortes hinterlegt worden sein.

 

Anstehende Administrativaufgaben

  • Laufende Postverarbeitung, allenfalls Umleitung der Post
  • Todesfallmeldung an sämtliche Vertragspartner (Banken, Versicherungen, Krankenkasse, Vermieter etc.)
  • Bestellen Saldobescheinigungen per Todestag aller Bankbeziehungen
  • Zahlungsverkehr (sämtliche Belege für Todesfallkosten aufbewahren)
  • Vermögenskonsolidierung / Behandlung Wertschriften
  • Weiterführung Unternehmung
  • Digitaler Nachlass: Benutzerkonten, Lizenzen, elektronische Dokumente sichern. Sind Anordnungen des Erblassers vorhanden? Besprechung der Vorgehensweise mit Erben, Vollzug / Löschung /Kündigung etc. 


Nachlassbestimmung

  • Öffnen allfälliger Tresore und Schrankfächer
  • Inventarisieren von Bargeld, Edelmetallen und Schmuck, Schätzung, Zuteilung, Verkauf
  • Einholen Bescheinigungen von Konti / Depots / Aktien
  • Digitaler Nachlass: Guthaben bei PayPal etc., Kryptowährungen sichern / transferieren 
  • Fahrzeuge auslösen, verkaufen oder einem Erben zuteilen
  • Hausrat von Wert schätzen lassen, zuteilen, entsorgen
  • Liegenschaften räumen
  • Grundbuchauszüge der Liegenschaften suchen bzw. beim Grundbuchamt einholen, Hypotheken mit Hypothekargeber besprechen, Schätzung der Objekte, Verkauf oder Zuweisung
  • Feststellen Wert Unternehmung, Verkauf, Zuteilung, Liquidation
  • Vorsorgegelder vorhanden (Säule 3a, Freizügigkeit, Pensionskasse), Auszahlungsmodalitäten gemäss Reglementen beachten
  • Lebensversicherungen vorhanden, Auszahlung veranlassen
  • Ergänzungsleistungen: Rückerstattungspflicht für 10 Bezugsjahre vor Tod, Nachlass muss über CHF 40‘000 sein, erst beim Tod des zweiten Ehegatten 
  • Offene Guthaben einziehen und Forderungen begleichen
  • Erbvorbezüge und Schenkungen feststellen
  • Inventarisation zuhanden Notariat oder Steueramt

 

Steuern

  • Sind US-Assets von über USD 60‘000 vorhanden? Falls ja, vertiefte Abklärung und allenfalls  Steuerexperte beiziehen
  • Wann wurde letzte Steuererklärung erstellt? Steuererklärung per Todestag einreichen (im Kanton Zürich inklusive Inventarfragebogen und Tresoröffnungsprotokoll)
  • Bei ausländischem Vermögen oder ausländischer Staatsangehörigkeit des Erblassers / der Erben – Steuerfolgen im Ausland beachten
  • Sollten unversteuerte Vermögenswerte vorliegen, Nachsteuerverfahren veranlassen
  • Veranlagung allfälliger Erbschaftssteuern / Grundstückgewinnsteuern abwarten

 

Erbteilung

  • Erbteilungsvertrag (bei Zuteilung Grundstücke notwendig) oder Realteilung
  • Vollzug der Erbteilung: Auszahlung der Ansprüche, Übertragung von Liegenschaften etc., Rückforderung Verrechnungssteuer


Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eine individuelle Beratung ist empfehlenswert.

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