Nathalie Rickli bei der Kundenberatung

Was ich Ihnen bieten kann


Zu meinem Arbeitsalltag gehören komplexe Beratungen im Bereich des Güter- und Erbrechts sowie Erwachsenenschutzrechts. Unter anderem:


  • Vorsorgeberatung bezüglich Todesfall (Nachlassregelung, Vorsorgegelder, Kindeswohl, Steuerfolgen etc.)
  • Planungsrechnungen von güter- und erbrechtlichen Auseinandersetzungen;
  • Verfassen von Testamentsvorlagen;
  • Entwerfen von Ehe- und/oder Erbverträgen sowie Konkubinatsverträgen;
  • Aufsetzen von Vorsorgeaufträgen, Sorgerechtsverfügungen und Patientenverfügungen;
  • Abklärungen zu nationalen und internationalen Steuerfolgen (Erbschaftssteuern).


Zudem unterstütze ich Erbengemeinschaften bei der Teilung der Erbschaft als Willensvollstreckerin oder beauftragte Erbenvertreterin. Der Weg des Dialogs ist immer der erfolgreichste Weg, der auch langfristig zum Erhalt der familiären Beziehungen führt.

Weiter können Sie als Erbe/Erbin Einzelberatungen bei mir wahrnehmen, falls die Erbteilung ins Stocken gerät und der Dialog von den anderen Erben nicht gewünscht wird. Fühlen Sie sich durch einen Miterben bei der Erbteilung blockiert? Der andere Erbe möchte sich aber nicht gemeinsam im Sinne einer Mediation beraten lassen? Häufig steckt die Blockade nicht im anderen, sondern in einem selbst. Sind Sie bereit über den Tellerrand hinaus zu schauen, die eigene Rolle und eigenen Muster zu hinterfragen und so die Blockaden bei sich selbst zu lösen? Dann sind Sie bei mir in einer Einzelberatung gut aufgehoben. Dabei sprechen wir über den Sachverhalt, die juristischen Rahmenbedingungen und auch über die menschlichen Aspekte. Unsere Gespräche ermächtigen Sie, wieder in die Eigenverantwortung und in die eigene Macht zu kommen. Sich also nicht von anderen beeinflusst und blockiert zu fühlen. Durch unsere Gespräche finden Sie Lösungen für sich und können sich neu positionieren. Die Neuorientierung führt zur Entlastung in der Erbengemeinschaft, zu neuen Wegen und Möglichkeiten, die auch familiäre Muster klären können und man sich neu begegnen kann. Wählen Sie den Weg der Kommunikation, Eigenverantwortung und einem friedlichen Miteinander. Häufig ist diese Veränderung bereits ausreichend, Konflikte in der Erbengemeinschaft positiv zu beeinflussen oder gar aufzulösen, sodass dann eine Erbteilung möglich wird. Konflikte kommen in unser Leben, damit wir uns weiterentwickeln und verändern können, durch diese Weiterentwicklung verändern wir dann auch die Mitmenschen, unsere Familie und schlussendlich die Welt. Ich freue mich, wenn ich meinen Beitrag dazu leisten darf.


Sie sind bei mir somit von der Planung des Nachlasses als auch dessen Abwicklung in den richtigen Händen.

Was ist, wenn ich nicht mehr bin, oder was ist, wenn mein Partner oder meine Eltern nicht mehr sind? Diese Frage beschäftigt uns alle zu unterschiedlichen Zeitpunkten in unserem Leben. Nicht nur auf einer rechtlichen Basis, sondern vor allem emotional. Damit wir frei von Ängsten und Sorgen leben können, bedarf es, dass jeder von uns sich mit dieser Thematik auseinandersetzt. Manchmal kommt das Emotionale zuerst, manchmal das Rechtliche oder vielleicht auch beides gleichzeitig. Bei mir finden Sie Unterstützung das Thema Tod und die damit einhergehenden Konsequenzen anzugehen und die von Ihnen gewünschten Regelungen zu finden und umzusetzen.

Auch nach einem Todesfall können Sie auf mich zählen. Ich stehe Ihnen bzw. Ihren Liebsten  bei der Verwaltung und Aufteilung des Nachlasses zur Seite und übernehme dafür die Verantwortung.


Immer auch Teil meiner Beratung ist die Thematik der Urteilsunfähigkeit. Was sollten Sie regeln, wenn Sie aufgrund Krankheit oder eines Unfalles nicht mehr fähig sind, Entscheidungen zu treffen und für sich selber zu sorgen? Wer soll Sie in einem solchen Falle vertreten? Ich wage zu behaupten, dass Ihnen Ihre Selbstbestimmung am Herzen liegt - und dafür müssen Sie aktiv werden. Das Gesetz sieht nämlich für die meisten Fälle nicht die gewünschte Lösung vor. Um das Mögliche im Voraus zu regeln, werden Sie mit mir die Dokumente Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung erstellen.

Mit meinem Erfahrungsschatz werde ich für Sie massgeschneiderte Lösungen finden, sodass Sie diese Angelegenheiten in meinen vertrauensvollen Händen wissen und sich auf das Leben konzentrieren können!

"Was man tief in seinem Herzen besitzt, kann man nicht durch den Tod verlieren."
Johann Wolfgang von Goethe

Zu welchen Konditionen?

Meine Aufwendungen verrechne ich grundsätzlich zu einem Stundenansatz von CHF 280.
Da es mir wichtig ist, dass sich jedermann meine Beratung leisten kann, gewähre ich auf Basis des steuerbaren Einkommens und Vermögens nach Vereinbarung einen tieferen Tarif.

Zum Honorar hinzu kommt eine Kleinkostenpauschale von 3% (Fotokopien, Telefon, Porto, etc.) des in Rechnung gestellten Betrags. Effektive Barauslagen (Reisespesen, spezielle Kurierdienste etc.) werden separat in Rechnung gestellt. Ferner unterliegt mein Honorar grundsätzlich der Mehrwertsteuer (gegenwärtig 8.1% MWST).

Üblicherweise wird eine Akontozahlung vereinbart. Die Abschlussrechnung wird in der Regel nach Beendigung des Mandats gestellt. Bei länger andauernden Fällen erfolgen monatliche bzw. vierteljährliche Teilabrechnungen. Gerne bespreche ich Ihre diesbezüglichen Präferenzen mit Ihnen.

Kontaktieren Sie mich

Erbrechtsberatung Rickli
Schaffhauserstrasse 108
8180 Bülach

Gebäude "Im Guss", Eingang beim Coop, im 2. Stock

Termine nach Vereinbarung - persönlich oder online.
Parkplätze vor dem Haus vorhanden. Da meist gut besetzt, ein paar Minuten mehr einplanen.

Termine nach vorgängiger Absprache auch in Zürich möglich.

044 586 06 42
[email protected]


Situationsplan Standort Erbrechtsberatung Rickli